Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für Beratung, IT-Service, Web- und Systemlösungen, Hosting und Lieferungen von Rüting Systemhaus, auch unter den Marken serverzentrale., typo3manager. und nextHR.

Fassung vom 1. November 2026

Teil A gilt für alle Verträge, Teil B je Leistung, Teil C zusätzlich für Verbraucher und Teil D für die Auftragsverarbeitung.

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Für Verträge, die vor dem 1. November 2026 geschlossen wurden, gilt die frühere Fassung, bis der Kunde der neuen Fassung zugestimmt hat.

Teil A · Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Rüting Systemhaus, Inhaber Sebastian Rüting („wir“), und unseren Kunden über Beratung, IT-Service, Web- und Systemlösungen, Hosting und Betrieb sowie die Lieferung von Hardware und Software. Sie gelten auch für Leistungen unter unseren Marken serverzentrale., typo3manager. und nextHR. Für unsere Vergleichsportale meinvergleichsportal.de, energieguide.eu und internetkostenvergleich.de gelten sie nicht.

(2) Teil A gilt für alle Verträge. Teil B regelt einzelne Leistungen und geht Teil A vor, soweit er etwas anderes bestimmt. Teil C gilt zusätzlich, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und geht Teil A und B vor. Teil D regelt die Auftragsverarbeitung.

(3) Vorrang haben in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, insbesondere unser Angebot; Teil D; Teil C; Teil B; Teil A.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.

(5) Vereinbaren wir mit öffentlichen Auftraggebern besondere Vertragsbedingungen (etwa EVB-IT), gehen diese vor; diese AGB ergänzen sie.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote gelten 30 Tage, sofern im Angebot nichts anderes steht. Preise auf unseren Websites sind eine Orientierung, kein Angebot.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot in Textform annimmt oder wir einen Auftrag in Textform bestätigen.

(3) Für Erklärungen nach diesen Bedingungen genügt Textform, zum Beispiel eine E-Mail, soweit das Gesetz keine strengere Form vorschreibt.

§ 3 Leistungen und Mitwirkung

(1) Umfang, Beschaffenheit und Termine ergeben sich aus dem Angebot. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich so bezeichnen.

(2) Wir dürfen Subunternehmer einsetzen, zum Beispiel Rechenzentrumsbetreiber. Wir bleiben dem Kunden gegenüber verantwortlich. Bei Auftragsverarbeitung gilt Teil D.

(3) Der Kunde unterstützt uns, soweit die Leistung es erfordert. Er benennt einen Ansprechpartner und stellt rechtzeitig Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben bereit. Fehlt eine Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen; den dadurch entstehenden Mehraufwand können wir zu den vereinbarten Sätzen berechnen.

(4) Änderungswünsche nach Vertragsschluss prüfen wir und nennen die Folgen für Aufwand, Preis und Termine in Textform. Sie werden verbindlich, wenn beide Seiten zustimmen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer; unsere Preise sind Endpreise. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, berechnen wir Unternehmern ab dann zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer und kündigen das vorher in Textform an.

(2) Leistungen nach Aufwand rechnen wir monatlich nach den vereinbarten Sätzen ab, mit einem Tätigkeitsnachweis.

(3) Laufende Entgelte, etwa für Hosting oder Pflege, sind im Voraus fällig: monatlich oder, wenn so vereinbart, jährlich. Bei Projekten können wir Abschläge nach Leistungsfortschritt verlangen (§ 632a BGB).

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen (§ 288 BGB).

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Mit Gegenansprüchen aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln, kann er stets aufrechnen und Zahlungen zurückhalten.

(6) Entgelte für laufende Leistungen können wir frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal in 12 Monaten anpassen, wenn sich unsere Kosten für Rechenzentrum, Lizenzen, Energie oder Personal verändert haben. Eine Erhöhung darf den Kostenanstieg nicht übersteigen; Kostensenkungen geben wir im selben Verfahren weiter. Wir kündigen eine Anpassung mindestens zwei Monate vorher in Textform an; der Kunde kann den betroffenen Vertrag zum Wirksamwerden kündigen. Darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

§ 5 Termine und Leistungshindernisse

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigen.

(2) Ereignisse außerhalb unseres Einflusses verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dazu zählen großflächige Strom- oder Netzausfälle, behördliche Anordnungen und der Ausfall von Vorlieferanten trotz sorgfältiger Auswahl und rechtzeitiger Bestellung. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Seiten den betroffenen Teil des Vertrags beenden. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir.

§ 6 Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) An Arbeitsergebnissen, die wir eigens für den Kunden erstellen, etwa Konzepte, Webseiten, Programme und Dokumentationen, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und übertragbares Recht. Er darf sie für eigene Zwecke nutzen; Webseiten darf er auch ändern und ändern lassen. Den Quellcode von Individualsoftware, etwa Kundenportalen, Rechnern, Schnittstellen und Fachanwendungen, geben wir nicht heraus. Webseiten übergeben wir auf Verlangen als lauffähigen Export mit Dateien, Vorlagen und Datenbank, damit der Kunde sie bei einem anderen Anbieter betreiben kann.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung widerruflich gestattet.

(3) Allgemeine Bausteine, Werkzeuge, Vorlagen und unser Know-how dürfen wir weiter verwenden, soweit sie keine vertraulichen Informationen des Kunden enthalten.

(4) Open-Source- und andere Drittkomponenten bleiben unter ihren eigenen Lizenzen. Wir nennen sie auf Verlangen.

(5) Inhalte, die der Kunde liefert, etwa Texte, Bilder, Logos und Daten, bleiben seine. Er sichert zu, die nötigen Rechte daran zu haben. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 7 Produkte und Lizenzen Dritter

Für Software, Cloud-Dienste und Hardware anderer Hersteller, etwa Microsoft 365 oder TYPO3-Erweiterungen, gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen; denen muss der Kunde teils selbst zustimmen. Herstellergarantien gelten neben unseren Mängelrechten. Für Dienste, die der Kunde direkt beim Hersteller bezieht, sind wir nicht verantwortlich; für unsere Auswahl, Einrichtung und Betreuung haften wir nach § 9.

§ 8 Mängel

(1) Für Mängel gilt das Gesetz, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen. Beratung und IT-Service sind Dienstleistungen, Webseiten und Individualsoftware Werkleistungen, Hosting ist Gebrauchsüberlassung nach Mietrecht, Lieferungen sind Kauf.

(2) Bei Werk- und Kaufleistungen beheben wir Mängel zunächst durch Nacherfüllung. Schlägt sie fehl, kann der Kunde mindern, zurücktreten oder kündigen. Schadensersatz richtet sich nach § 9.

(3) Ist eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß, bessern wir sie innerhalb angemessener Frist kostenfrei nach, wenn der Kunde dies unverzüglich nach Kenntnis meldet.

(4) Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

(5) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche bei Werk- und Kaufleistungen in 12 Monaten ab Abnahme oder Ablieferung. Das gilt nicht für Schadensersatz nach § 9 Abs. 1, bei Arglist, bei Garantien und wo das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.

(6) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Fehler auf Änderungen des Kunden oder Dritter, auf nicht vereinbarte Einsatzbedingungen oder auf Inhalte des Kunden zurückgeht.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Bei Datenverlust haften wir in den Grenzen von Abs. 2 für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Gehört die Datensicherung zu unseren vereinbarten Leistungen, gilt diese Grenze nicht.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Überlassung einer Mietsache schon vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(5) Diese Regeln gelten auch zugunsten unserer Mitarbeitenden, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag, auch nach dessen Ende. Ausgenommen sind allgemein bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene und gesetzlich offenzulegende Informationen.

(2) Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa beim Hosting, bei der Datensicherung oder bei Fernwartung, gilt Teil D dieser Bedingungen als Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Wie wir Daten unserer Kunden selbst verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung auf rueting.eu.

(4) Als Referenz nennen wir einen Kunden nur mit seiner Zustimmung.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufende Verträge, etwa über Hosting, Pflege oder Wartung, laufen für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Danach, oder wenn keine genannt ist, laufen sie auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für uns ist ein wichtiger Grund insbesondere ein Zahlungsverzug in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten oder ein schwerer Verstoß gegen Teil B § 4 Abs. 5 trotz Abmahnung.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

(4) Für Hosting gilt zusätzlich das Wechselrecht nach Teil B § 4 Abs. 9.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Geänderte Bedingungen gelten für neue Verträge ab ihrer Veröffentlichung.

(2) Für laufende Verträge bieten wir Änderungen mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform an und heben die Änderungen hervor. Sie gelten, wenn der Kunde zustimmt. Ohne Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen weiter; das Kündigungsrecht nach § 11 bleibt unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Wahl nur, soweit ihnen dadurch kein zwingender Schutz ihres Aufenthaltsstaates entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Beckum. Wir dürfen auch am Sitz des Kunden klagen.

(3) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt das Gesetz.

Teil B · Besondere Bedingungen je Leistung

§ 1 Beratung und HR-Beratung (nextHR)

(1) Beratung ist eine Dienstleistung. Wir beraten sorgfältig nach dem Stand der Technik; einen bestimmten Erfolg schulden wir nicht. Entscheidungen trifft der Kunde.

(2) Wir rechnen nach Aufwand oder zum Festpreis ab, wie im Angebot vereinbart. Reisezeiten und Reisekosten berechnen wir, soweit das Angebot es vorsieht.

(3) Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin weniger als zwei Werktage vorher ab, können wir den reservierten Aufwand berechnen. Wir rechnen an, was wir dadurch sparen oder anderweitig verdienen.

(4) Bei Systemauswahl und Ausschreibungen legen wir Geschäftsbeziehungen zu Herstellern offen, die für unsere Empfehlung erheblich sein können.

(5) Wir beraten eigenverantwortlich, auch wenn wir im Projekt des Kunden eine Rolle wie Programmleitung oder Design Authority übernehmen. Wir sind nicht in seine Arbeitsorganisation eingegliedert und unterliegen keinen Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Art der Ausführung; Aufgaben und Ergebnisse stimmen wir mit dem Kunden ab. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht vereinbart.

(6) Vertrags- und Lizenzberatung umfasst die fachliche und kaufmännische Bewertung. Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht; Rechtsfragen, etwa zu Herstellerverträgen, Mitbestimmung oder Datenschutz, klärt der Kunde mit seinen Beratern.

(7) In Systemen des Kunden, etwa seinem Workday-Tenant, arbeiten wir mit den Rechten, die er uns einräumt. Änderungen an Produktivsystemen setzen wir erst nach seiner Freigabe um. Der Vertrag mit dem Hersteller und dessen Releases liegen beim Kunden.

(8) Greifen wir auf Daten von Beschäftigten oder Bewerbenden zu, gilt Teil D. Für Tests nutzen wir anonymisierte oder pseudonymisierte Daten, soweit möglich. Personaldaten speichern wir nur in den Systemen des Kunden, außer etwas anderes ist vereinbart.

(9) Die Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat, Betriebsvereinbarungen und eine Datenschutz-Folgenabschätzung sind Sache des Kunden. Wir unterstützen fachlich, wenn das vereinbart ist.

(10) KI-Agenten und andere KI-Funktionen im Personalbereich setzt der Kunde als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung ein. Wer Anbieter ist, legen wir im Angebot fest. Wir dokumentieren Zweck, Datenquellen, Rechte und Grenzen jedes Agenten und gestalten ihn so, dass Entscheidungen mit Rechtswirkung für Beschäftigte ein Mensch trifft. KI-Dienste Dritter setzen wir nur nach Abstimmung ein und nennen sie in der Liste nach Teil D § 5. Betreiben wir Agenten für den Kunden, gilt zusätzlich § 4.

§ 2 IT-Service und Fernwartung

(1) Umfang, Servicezeiten und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem Angebot. Ohne Vereinbarung arbeiten wir Montag bis Freitag nach Absprache; einen Störungsdienst außerhalb dieser Zeiten leisten wir, wenn er vereinbart ist. Eine Reaktionszeit ist die Zeit bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung, nicht bis zur Behebung.

(2) Auf Systeme des Kunden greifen wir nur mit seiner Zustimmung aus der Ferne zu: einzeln je Sitzung oder für die im Angebot vereinbarten Wartungsarbeiten. Fernzugriffe protokollieren wir.

(3) Die Datensicherung der Kundensysteme bleibt Sache des Kunden, soweit wir sie nicht übernommen haben. Vor Eingriffen, die Daten gefährden können, fragen wir nach einer aktuellen Sicherung.

(4) Wir rechnen im vereinbarten Zeittakt ab. Anfahrten zum Kunden berechnen wir nach dem Angebot.

§ 3 Web- und Systemlösungen

(1) Webseiten, Kundenportale, Rechner, Schnittstellen und andere individuelle Systeme erstellen wir als Werkleistung. Grundlage sind das Angebot und die gemeinsam abgestimmten Anforderungen, etwa ein Konzept oder Pflichtenheft.

(2) Texte, Bilder und Daten liefert der Kunde, soweit wir sie nicht ausdrücklich erstellen. Für die Rechtstexte seiner Website, etwa Impressum und Datenschutzerklärung, und für die Zulässigkeit seiner Inhalte ist der Kunde verantwortlich. Rechtsberatung leisten wir nicht.

(3) Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder einem WCAG-Niveau schulden wir, wenn sie vereinbart ist.

(4) Ist ein Werk oder ein in sich abgeschlossener Teil fertig, stellen wir es zur Prüfung bereit und melden die Abnahmebereitschaft. Der Kunde prüft innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder nennt Mängel. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Erklärt der Kunde innerhalb der Frist weder Abnahme noch Mängel, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB); darauf weisen wir bei der Meldung in Textform hin.

(5) Pflege, Updates und Hosting nach dem Livegang sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind; dann gilt § 4. Ohne Pflegevertrag ist der Kunde für Updates selbst verantwortlich.

(6) Platzierungen in Suchmaschinen garantieren wir nicht.

§ 4 Hosting und Betrieb

(1) Wir stellen Speicherplatz, virtuelle oder dedizierte Server und gehostete Anwendungen bereit und betreiben sie wie im Angebot beschrieben. Das gilt auch für Angebote unter serverzentrale. und typo3manager. Die Systeme stehen in Rechenzentren in Deutschland und unterliegen deutschem Recht.

(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nur, wenn sie im Angebot steht; gemessen wird dann am Übergabepunkt des Rechenzentrums ins Internet. Angekündigte Wartung zählt nicht als Ausfall. Wir kündigen sie mindestens 5 Werktage vorher an und legen sie außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Dringende Sicherheitsupdates dürfen wir sofort einspielen. Störungen und Wartungen veröffentlichen wir auf unserer Statusseite.

(3) Soweit im Angebot vereinbart, sichern wir die Daten wie dort angegeben, etwa täglich mit 30 Tagen Aufbewahrung. Daten außerhalb des vereinbarten Umfangs sichert der Kunde selbst.

(4) Im Rahmen vereinbarter Pflege spielen wir Updates von Betriebssystem, Anwendungen und, bei TYPO3-Pflege, von Core und Erweiterungen ohne Einzelfreigabe ein und berichten danach darüber. Updates, die kundenspezifische Funktionen oder Inhalte ändern müssen, stimmen wir vorher ab.

(5) Der Kunde darf die Dienste nicht rechtswidrig nutzen. Untersagt sind insbesondere: Inhalte, die Straftaten darstellen oder Rechte Dritter verletzen; pornografische Inhalte; unerwünschte Massen-E-Mails; Angriffe auf andere Systeme und Verbreitung von Schadsoftware; eine Last, die den vereinbarten Rahmen deutlich übersteigt, etwa durch Krypto-Mining. Zugangsdaten hält der Kunde geheim und meldet einen Missbrauch unverzüglich.

(6) Gespeicherte Inhalte prüfen wir nicht von uns aus. Jede Person kann uns rechtswidrige Inhalte elektronisch melden, an info@rueting.eu mit dem Betreff „Meldung“. Die Meldung soll die genaue Fundstelle (URL), eine Begründung, Name und E-Mail-Adresse sowie die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig sind. Wir bestätigen den Eingang und prüfen zeitnah, sorgfältig und objektiv. Entscheidungen trifft ein Mensch; automatisierte Verfahren setzen wir nicht ein. Das Ergebnis teilen wir der meldenden Person mit.

(7) Bei einem begründeten Verdacht informieren wir zuerst den Kunden und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe. Ohne vorherige Anhörung sperren wir nur, wenn sonst ein erheblicher Schaden droht oder eine Rechtspflicht es verlangt, und nur so weit wie nötig, zunächst den einzelnen Inhalt. Jede Beschränkung begründen wir in Textform: was wir beschränkt haben, warum, auf welcher Grundlage und welche Rechtsbehelfe bestehen. Der Kunde kann widersprechen; wir prüfen dann erneut und heben die Maßnahme auf, sobald der Grund entfällt. Der Rechtsweg bleibt offen. Hinweise auf Straftaten, die Leben oder Sicherheit von Personen bedrohen, melden wir den Behörden.

(8) Zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer nach Art. 11 und 12 des Digital Services Act ist info@rueting.eu, in deutscher und englischer Sprache.

(9) Der Kunde kann jederzeit verlangen, seine Daten zu einem anderen Anbieter oder in eigene Infrastruktur zu übertragen oder sie löschen zu lassen. Dafür gilt:

  • Das Wechselverlangen stellt der Kunde in Textform mit einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten.
  • Danach beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem wir den Dienst fortführen und den Wechsel unterstützen. Ist das technisch nicht machbar, teilen wir das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen begründet mit und nennen einen anderen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für angemessener hält.
  • Exportierbar sind alle Daten und digitalen Werte, die der Kunde eingebracht oder durch die Nutzung erzeugt hat, etwa Dateien, Datenbanken, Postfächer und Konfigurationen, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Ausgenommen sind ausschließlich Zugangsdaten zu unseren eigenen Systemen sowie unsere Überwachungs- und Abrechnungsdaten, soweit das den Wechsel nicht behindert.
  • Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen. Danach löschen wir sie vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
  • Der Vertrag endet, sobald der Wechsel oder die Löschung abgeschlossen ist; das bestätigen wir in Textform.
  • Wechselentgelte berechnen wir nicht. Wechselt der Kunde vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit, bleiben die Entgelte bis zu ihrem Ende geschuldet, abzüglich der Aufwendungen, die wir dadurch sparen.

(10) Ist der Kunde mit mindestens einem Monatsentgelt länger als 30 Tage in Verzug, dürfen wir die Dienste nach Ankündigung in Textform mit 10 Tagen Frist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Nach Zahlungseingang entsperren wir unverzüglich und ohne Gebühr.

(11) Für Domains gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, etwa der DENIC. Inhaber der Domain ist der Kunde. Er kann sie jederzeit zu einem anderen Anbieter umziehen; den dafür nötigen Code geben wir unverzüglich heraus.

§ 5 Lieferung von Hardware und Software

(1) Versenden wir an einen Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Liefern und installieren wir selbst, geht sie mit der Übergabe über.

(2) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, gegenüber Unternehmern bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

(3) Kaufleute prüfen die Ware nach § 377 HGB und rügen Mängel unverzüglich.

(4) Bei Mängeln sind wir Ansprechpartner. Wir dürfen die Abwicklung über den Hersteller organisieren, bleiben aber verantwortlich. Für Software gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des Herstellers.

Teil C · Zusätzliche Bestimmungen für Verbraucher

§ 1 Abweichungen von Teil A und B

(1) Unsere Preise sind Endpreise. Teil A § 4 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 6 gelten nicht; Preisänderungen bei laufenden Verträgen gelten nur mit Zustimmung des Kunden.

(2) Eine Mindestlaufzeit beträgt höchstens 12 Monate. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(3) Kündigungen sind per E-Mail oder Brief möglich. Schließen wir Verträge über unsere Website oder das Kundenportal, stellen wir dort auch eine Kündigungsschaltfläche bereit (§ 312k BGB).

(4) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; Teil A § 8 Abs. 5 gilt nicht. Für digitale Produkte wie Webseiten, Software und Hosting gelten zusätzlich die §§ 327 ff. BGB, einschließlich der Pflicht zu Aktualisierungen. Digitale Produkte ändern wir nur unter den Voraussetzungen von § 327r BGB.

(5) Teil A § 9 Abs. 4 und § 13 Abs. 2 gelten nicht.

(6) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 2 Widerrufsrecht

Wird ein Vertrag per E-Mail, Telefon oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht nach der folgenden Belehrung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rüting Systemhaus, Inhaber Sebastian Rüting, Graf-Galen-Str. 116, 59269 Beckum, Telefon 0178 4988514, E-Mail info@rueting.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Rüting Systemhaus, Inhaber Sebastian Rüting, Graf-Galen-Str. 116, 59269 Beckum, E-Mail info@rueting.eu:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Teil D · Auftragsverarbeitung

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Teil D gilt, soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten. Der Kunde ist Verantwortlicher, wir sind Auftragsverarbeiter. Teil D ist der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(2) In Fragen des Datenschutzes geht Teil D den Teilen A bis C vor.

(3) Daten, die wir für eigene Zwecke verarbeiten, etwa zur Abrechnung, fallen nicht unter Teil D. Dafür gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 2 Gegenstand, Art und Zweck

(1) Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Datenarten und die betroffenen Personen richten sich nach der gebuchten Leistung:

LeistungArt und Zweck der VerarbeitungDatenartenBetroffene Personen
Hosting, Managed Server, gehostete Anwendungen (auch serverzentrale.)Speichern und Bereitstellen der Daten des Kunden, Betrieb und Wartung der SystemeAlle Daten, die der Kunde speichert, etwa Kontakt-, Vertrags-, Kommunikations- und Inhaltsdaten; ProtokolldatenBeschäftigte, Kunden, Interessenten und Geschäftspartner des Kunden; Besucher seiner Websites
Webseiten und TYPO3-Betrieb (auch typo3manager.)Betrieb, Pflege und Updates der Website, Verarbeitung von FormulareingängenFormulardaten, Benutzerkonten, Server-ProtokolleBesucher und Nutzer der Website, Redakteure des Kunden
E-Mail und MailfilterEmpfangen, Prüfen, Speichern und Versenden von E-MailsInhalte und Metadaten von E-MailsAbsender, Empfänger, Beschäftigte des Kunden
DatensicherungSichern und WiederherstellenWie in der gesicherten AnwendungWie in der gesicherten Anwendung
IT-Service und FernwartungWartung, Fehlersuche, Support; Kenntnisnahme nur, soweit dafür nötigDaten auf den betreuten SystemenBeschäftigte und Kontakte des Kunden
HR-Beratung, HR-Systeme und KI-Agenten (nextHR)Konfiguration, Test, Migration und Betrieb von Personalsystemen und AgentenStamm-, Vertrags-, Vergütungs- und Organisationsdaten; im Einzelfall besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten oder ReligionszugehörigkeitBeschäftigte, ehemalige Beschäftigte, Bewerbende

(2) Die Verarbeitung dauert so lange wie der zugrunde liegende Vertrag, zuzüglich der Fristen nach § 8.

§ 3 Weisungen

(1) Wir verarbeiten die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch bei Übermittlungen in Drittländer. Verpflichtet uns ein Gesetz zu einer anderen Verarbeitung, teilen wir dem Kunden das vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.

(2) Mit diesen Bedingungen und dem Angebot sind die Weisungen erteilt. Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform. Halten wir eine Weisung für datenschutzwidrig, sagen wir es dem Kunden unverzüglich und dürfen sie bis zur Klärung aussetzen.

(3) Weisungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, können wir nach Aufwand berechnen.

§ 4 Vertraulichkeit und Sicherheit

(1) Alle Personen, die bei uns Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

(2) Wir treffen die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die § 6 beschreibt. Wir passen sie dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu senken.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Kunde erlaubt uns, die folgenden Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Weitere oder andere setzen wir nur nach Abs. 2 ein.

UnterauftragsverarbeiterLeistungOrt der Verarbeitung
Host Europe GmbH, KölnRechenzentrum und Server für unsere Hosting-LeistungenDeutschland
Anthropic (Claude)KI-Funktionen, nur mit Zustimmung des Kunden nach Abs. 4Auch USA, abgesichert durch EU-Standardvertragsklauseln

(2) Einen neuen oder ersetzten Unterauftragsverarbeiter kündigen wir mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Finden wir keine Lösung, kann er die betroffene Leistung zum Wechseltermin kündigen.

(3) Jeden Unterauftragsverarbeiter verpflichten wir vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten. Für ihn haften wir wie für eigenes Handeln.

(4) Wir speichern die Daten in Rechenzentren in Deutschland. Eine Verarbeitung außerhalb der EU und des EWR, etwa durch KI-Dienste, erfolgt nur, wenn der Kunde zustimmt und die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Personenbezogene Daten geben wir an KI-Dienste nur in deren geschäftlichen Tarifen mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung, in denen die Daten nicht zum Training verwendet werden. Schließt der Kunde selbst einen Vertrag mit dem KI-Anbieter, ist dieser sein Auftragsverarbeiter, nicht unserer.

§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen

Wir schützen die Daten insbesondere durch:

  • Rechenzentren von Host Europe in Deutschland mit Zutrittskontrolle durch den Betreiber
  • Zugriff nur durch uns, mit persönlichen Konten, starken Passwörtern und Zwei-Faktor-Anmeldung; Rechte nur so weit wie nötig
  • Verschlüsselte Verbindungen für alle Zugriffe und Übertragungen
  • Getrennte Systeme oder Konten je Kunde
  • Protokollierung von Administrator- und Fernzugriffen
  • Sicherheitsupdates nach festem Plan, dringende sofort; Firewall und Überwachung rund um die Uhr
  • Soweit vereinbart: tägliche Sicherung mit 30 Tagen Aufbewahrung an einem zweiten Standort und regelmäßige Wiederherstellungstests
  • Einen festgelegten Ablauf für Störungen und Datenschutzverletzungen
  • Sichere Löschung und Vernichtung ausgesonderter Datenträger

§ 7 Unterstützung und Meldepflichten

(1) Wir unterstützen den Kunden bei Anfragen betroffener Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO. Anfragen, die direkt bei uns eingehen, leiten wir unverzüglich weiter.

(2) Wir unterstützen ihn bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen von Datenschutzverletzungen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 32 bis 36 DSGVO).

(3) Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten melden wir dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis. Die Meldung enthält die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie uns vorliegen.

(4) Unterstützung über den üblichen Umfang hinaus können wir nach Aufwand berechnen, außer sie beruht auf einem Verstoß von uns.

§ 8 Ende der Verarbeitung

(1) Nach Ende der Leistung geben wir die Daten nach Wahl des Kunden zurück oder löschen sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Für Hosting gelten dabei die Fristen aus Teil B § 4 Abs. 9.

(2) Kopien in Datensicherungen werden mit Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist überschrieben. Die Löschung bestätigen wir auf Verlangen in Textform.

§ 9 Nachweise und Kontrollen

(1) Wir stellen dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die er zum Nachweis dieser Pflichten braucht.

(2) Der Kunde oder ein von ihm beauftragter, zur Verschwiegenheit verpflichteter Prüfer darf die Einhaltung kontrollieren, auch vor Ort. Dafür meldet er sich mindestens zwei Wochen vorher an; die Kontrolle findet zu Geschäftszeiten statt. Für Rechenzentren von Unterauftragsverarbeitern genügen in der Regel deren Nachweise, etwa Zertifikate.

(3) Den Aufwand für Kontrollen vor Ort können wir angemessen berechnen, außer eine Kontrolle folgt auf eine Datenschutzverletzung bei uns.

(4) Prüft eine Aufsichtsbehörde bei uns die Verarbeitung von Daten des Kunden, informieren wir ihn unverzüglich.

Informationen nach Art. 28 Data Act

Unsere Hosting-Infrastruktur steht in Rechenzentren der Host Europe GmbH in Deutschland und unterliegt deutschem und europäischem Recht. Host Europe gehört zur US-amerikanischen GoDaddy-Gruppe.

Gegen einen Zugriff ausländischer Behörden auf Daten in der EU, der gegen EU- oder deutsches Recht verstößt, schützen wir die Daten so:

  • Speicherung ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland
  • Verschlüsselte Übertragung; Verwaltung der Systeme durch uns
  • Vertragliche Verpflichtung des Rechenzentrumsbetreibers auf Vertraulichkeit und Datenschutz
  • Ersuchen ausländischer Behörden prüfen wir und kommen ihnen nur nach, soweit EU- oder deutsches Recht es erlaubt (Art. 32 Data Act). Betroffene Kunden informieren wir vorher, soweit das zulässig ist.

Fassung vom 1. November 2026 · Rüting Systemhaus, Inhaber Sebastian Rüting, Graf-Galen-Str. 116, 59269 Beckum · info@rueting.eu